Reinigung & Winterdienst

Gemeinsam die Hausgemeinschaft pflegen

In einem Mehrfamilienhaus fallen verschiedene Aufgaben an, die für das Wohl aller wichtig sind. Treppenhaus putzen, Hof kehren und im Winter Schnee räumen – diese Arbeiten sorgen dafür, dass sich alle Bewohner wohlfühlen und sicher sind. Wenn Ihre Hausgemeinschaft diese Aufgaben gemeinsam übernimmt, können Sie erhebliche Kosten sparen, die sonst über die Nebenkosten auf alle Mieter umgelegt werden müssten.

Reinigungsdienste kosten in der Regel zwischen 50 und 75 Euro pro Stunde. Bei einer wöchentlichen Reinigung des Treppenhauses kommen so schnell 200 bis 300 Euro pro Monat zusammen – das sind 2.400 bis 3.600 Euro pro Jahr. Diese Kosten würden über die Nebenkosten auf alle Bewohner verteilt. Wenn Sie die Reinigung gemeinsam selbst übernehmen, bleibt dieses Geld in Ihrer Tasche. Bei fünf Mietparteien spart jeder einzelne etwa 500 bis 700 Euro pro Jahr.

Viele Hausgemeinschaften haben gute Erfahrungen damit gemacht, sich die Arbeit aufzuteilen. Mit einem klaren Plan und guter Organisation ist die Arbeit für jeden überschaubar. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und erstellen Sie gemeinsam einen Putzplan – so profitieren alle von niedrigeren Nebenkosten. Wenn Sie Fragen zur Organisation haben, sprechen Sie uns gerne an.


Treppenhaus putzen

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte Ihres Hauses. Eine saubere, gepflegte Treppe macht das Wohnen für alle angenehmer, erhält den Wert der Immobilie und sorgt für ein gutes Zusammenleben in der Hausgemeinschaft.

Wie oft sollte geputzt werden?

In den meisten Fällen reicht eine wöchentliche Reinigung vollkommen aus. Sie können selbst entscheiden, an welchem Wochentag Sie putzen möchten. Bei besonderen Umständen – zum Beispiel während Handwerkerarbeiten oder wenn viele Besucher ein- und ausgehen – kann es sinnvoll sein, zweimal pro Woche zu putzen, aber nur solange der erhöhte Schmutzanfall besteht.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Die konkreten Aufgaben sind in Ihrer Hausordnung beschrieben. Üblicherweise gehören dazu:

  • Die Treppenstufen fegen oder wischen
  • Das Treppengeländer abwischen
  • Die Fußmatte ausklopfen oder absaugen
  • Bei Bedarf die Fenster im Treppenhaus putzen
  • Spinnweben entfernen
  • Bei starker Verschmutzung den Boden feucht wischen

Materialien: Besen, Wischmopp, Putzmittel und Staubsauger sollten vorhanden sein. Falls Material fehlt, sprechen Sie uns an – wir kümmern uns darum.

Organisation in der Hausgemeinschaft

Am einfachsten ist es, wenn alle Bewohner einen gemeinsamen Putzplan erstellen. Jeder übernimmt eine Woche im Turnus. Wenn Sie einmal verhindert sind – etwa durch Urlaub oder Krankheit – können Sie mit Ihren Nachbarn tauschen oder jemanden um Vertretung bitten.

Tipps für einen funktionierenden Putzplan:

  • Hängen Sie den Plan im Eingangsbereich aus, wo ihn alle sehen können
  • Nutzen Sie eine App (siehe unten) für mehr Transparenz
  • Besprechen Sie gemeinsam, was genau gemacht werden soll
  • Seien Sie nachsichtig, wenn mal jemand einen Tag später putzt
  • Kommunizieren Sie offen, wenn es Probleme gibt

Vorteil: Wenn sich alle beteiligen, ist die Arbeit für jeden überschaubar – etwa 20-30 Minuten pro Woche. Dafür sparen Sie mehrere Hundert Euro pro Jahr.


Hof und Gehweg pflegen

Auch der Außenbereich gehört zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen und sollte gepflegt werden. Ein sauberer Hof und Gehweg machen einen guten Eindruck und sorgen für Sicherheit – besonders bei Laub oder Schnee.

Welche Bereiche sind gemeint?

Hof-Eingangsbereich: Der Weg vom Hoftor bis zur Haustür sollte sauber und frei von Laub, Müll und anderen Hindernissen sein.

Wege und Flächen im Innenhof: Alle gemeinschaftlich genutzten Flächen im Hof sollten regelmäßig gekehrt werden.

Bürgersteig vor dem Haus: Je nach Hausordnung und örtlichen Regelungen müssen Sie möglicherweise auch den Bürgersteig vor dem Haus kehren und im Winter räumen.

Wie oft kehren?

In der Regel reicht es, einmal pro Woche zu kehren. Im Herbst bei starkem Laubfall oder im Sommer bei trockenem Wetter und viel Staub kann es sinnvoll sein, häufiger zu kehren. Das hängt ganz von der jeweiligen Situation ab.

Im Herbst: Laub sollte regelmäßig entfernt werden, da es bei Nässe rutschig wird und eine Unfallgefahr darstellt.

Im Sommer: Bei trockenem Wetter sammelt sich oft Staub und Sand an, der bei Regen schmierig wird.

Gemeinsam macht’s leichter

Wie beim Treppenhaus empfiehlt sich auch hier ein Wochenplan. Wenn sich alle beteiligen, ist die Arbeit für den Einzelnen überschaubar. Der Plan sollte für alle sichtbar ausgehängt werden, zum Beispiel im Erdgeschoss-Eingangsbereich oder in einer gemeinsamen App.

Organisation: Teilen Sie sich die Arbeit fair auf. Wer im Winter eine Schneeschicht räumen muss, hat mehr Arbeit als jemand, der im Sommer nur kurz den Hof kehrt. Ein Punktesystem (siehe unten) kann helfen, die Aufgaben gerecht zu verteilen.


Winterdienst – Sicherheit hat Vorrang

Der Winterdienst hat eine besondere Bedeutung, da es hier um die Sicherheit aller geht. Wer auf einer vereisten Treppe oder einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht, kann sich ernsthaft verletzen. Deshalb ist der Winterdienst nicht nur eine lästige Pflicht, sondern eine wichtige Aufgabe, die Sie unbedingt ernst nehmen sollten.

Warum ist Winterdienst so wichtig?

Im Winter ist es Ihre Aufgabe, Schnee und Eis zu beseitigen, damit niemand zu Schaden kommt. Die Verantwortung und auch die Haftung liegen bei der Hausgemeinschaft beziehungsweise bei demjenigen, der für den Winterdienst eingeteilt ist.

Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können erhebliche Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Im Durchschnitt liegen solche Schäden bei etwa 15.000 Euro, in schweren Fällen (z.B. bei bleibenden Verletzungen) auch deutlich höher. Die Kosten können auf die gesamte Hausgemeinschaft umgelegt werden – oder auf diejenige Person, die an dem Tag mit dem Winterdienst dran war.

Bußgelder: Außerdem können Kommunen Bußgelder verhängen, wenn die Räumpflicht nicht eingehalten wird. Diese liegen in der Regel zwischen 50 und 500 Euro, je nach Schwere des Versäumnisses und örtlichen Regelungen.

Wichtig: Nehmen Sie den Winterdienst sehr ernst. Die Sicherheit aller Bewohner und Passanten hat oberste Priorität.

Wann muss geräumt werden?

An Werktagen (Montag bis Samstag) muss der Gehweg ab 7.00 Uhr morgens geräumt und gestreut sein. Das bedeutet: Sie sollten bereits vor 7 Uhr aktiv werden, damit um 7 Uhr alles frei ist.

An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht ab 9.00 Uhr morgens. Auch hier sollten Sie rechtzeitig starten.

Die Räumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr abends – Sie müssen also nachts nicht raus. Aber: Wenn es nach 20 Uhr erneut schneit und die Flächen am nächsten Morgen vereist sind, müssen Sie wieder räumen.

Bei anhaltendem Schneefall oder erneutem Glätterisiko müssen Sie im Laufe des Tages mehrmals räumen und streuen. Es reicht nicht aus, nur einmal morgens zu räumen, wenn es danach weiter schneit oder die Flächen wieder vereisen.

Was muss geräumt werden?

Es gibt drei Bereiche, die Sie freihalten sollten:

1. Der Bürgersteig vor dem Haus: Dies ist besonders wichtig, da es sich um einen öffentlichen Gehweg handelt. Eine Breite von etwa 1 bis 1,5 Metern sollte geräumt werden, damit Fußgänger sicher passieren können. Bei schmalen Gehwegen reicht auch weniger, aber es muss ein sicherer Durchgang möglich sein.

2. Der Hof-Eingangsbereich: Der Weg vom Hoftor bis zur Haustür sollte frei sein, damit alle Bewohner und Besucher sicher ins Haus gelangen. Auch Postzusteller und Lieferdienste müssen sicher zum Haus kommen können.

3. Die Treppenstufen zur Haustür: Alle Stufen im Außenbereich müssen geräumt und gestreut werden, um Sturzunfälle zu vermeiden. Gerade Treppen sind bei Eis besonders gefährlich.

Womit streuen? Wichtig für Holztreppen!

Beim Streuen ist es wichtig, das richtige Material zu verwenden.

Für den Bürgersteig: Hier können Sie Streusalz verwenden, sofern Ihre Kommune das erlaubt. In vielen Städten ist Streusalz für Privatpersonen jedoch eingeschränkt oder verboten, da es die Umwelt belastet. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder auf der Website Ihrer Stadt. Streusalz schmilzt Eis und Schnee bis etwa -6 bis -8 Grad Celsius.

Alternative zu Streusalz: Streugranulat, Sand oder Splitt sind umweltfreundlicher und in den meisten Kommunen erlaubt. Diese Materialien schmelzen das Eis zwar nicht, erhöhen aber die Griffigkeit und verhindern so das Ausrutschen.

Für Hof und Holztreppen: Hier dürfen Sie auf keinen Fall Streusalz verwenden! Salz greift Holz an und kann es dauerhaft beschädigen. Die Reparaturkosten für beschädigte Holztreppen können mehrere Tausend Euro betragen. Verwenden Sie stattdessen ausschließlich Streugranulat, Sand oder Splitt.

Wichtig: Nach dem Tauwetter sollten Sie Streugranulat, Sand und Splitt wieder zusammenkehren, damit sie bei der nächsten Nutzung nicht stören und wiederverwendet werden können.

Wo finden Sie das Material?

Ihr Vermieter stellt Ihnen Schneeschieber, Streusalz und Streugranulat zur Verfügung. Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung nach, wo das Material gelagert wird – üblicherweise im Keller, in einer Garage oder in einem Schuppen im Hof.

Falls Material fehlt oder aufgebraucht ist: Informieren Sie uns rechtzeitig, damit wir für Nachschub sorgen können. Im Notfall können Sie auch selbst Streumaterial im Baumarkt kaufen und die Quittung bei uns einreichen – sprechen Sie vorher mit uns ab, ob das möglich ist.

Was tun, wenn Sie verhindert sind?

Auch wenn Sie im Urlaub, krank oder bei der Arbeit sind, müssen Sie dafür sorgen, dass der Winterdienst erledigt wird. Sie können nicht einfach sagen: “Ich bin nicht da, also wird nicht geräumt.” Die Räumpflicht bleibt bestehen.

Mögliche Lösungen:

  • Bitten Sie Ihre Nachbarn um Vertretung und bieten Sie an, im Gegenzug deren Winterdienst zu übernehmen
  • Organisieren Sie einen gemeinsamen Vertretungsplan in der Hausgemeinschaft
  • Beauftragen Sie einen Winterdienst (auf eigene Kosten)

Wichtig: Klären Sie Ihre Vertretung rechtzeitig, bevor Sie in den Urlaub fahren. Die Sicherheit aller Bewohner und Passanten hat Vorrang.


Gemeinsam organisieren mit Apps

Moderne Technik kann Ihnen helfen, die Aufgaben in Ihrer Hausgemeinschaft fair und transparent zu verteilen. Es gibt verschiedene Apps, die speziell für Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften entwickelt wurden und die Organisation deutlich erleichtern.

Wie funktioniert ein Punktesystem?

In vielen Apps können Sie Aufgaben mit Punkten bewerten. Zum Beispiel:

  • Treppenhaus putzen = 5 Punkte
  • Müll rausbringen = 2 Punkte
  • Hof kehren = 3 Punkte
  • Schnee räumen = 6 Punkte (wegen höherem Aufwand)

Am Ende des Monats sollte jeder eine bestimmte Punktzahl erreicht haben – zum Beispiel 20 Punkte. So sieht jeder auf einen Blick, wer wie viel beiträgt. Das sorgt für Fairness und Transparenz und vermeidet Diskussionen darüber, wer mehr arbeitet als andere.

Vorteile:

  • Jeder weiß, was von ihm erwartet wird
  • Transparenz schafft Vertrauen
  • Keine Diskussionen über unfaire Aufgabenverteilung
  • Erinnerungen und Benachrichtigungen helfen, nichts zu vergessen

Empfohlene Apps

Flatastic: Der Klassiker für Wohngemeinschaften. Die App bietet einen Putzplan mit Punktesystem, eine gemeinsame Einkaufsliste, Ausgabenverwaltung und vieles mehr. Die Grundversion ist kostenlos.

Flatify: Hier sammeln Sie Sterne für erledigte Aufgaben, ähnlich wie in einem Spiel. Motivierend und übersichtlich. Die App ist kostenlos für iOS und Android verfügbar.

OurFlat: Mit Belohnungssystem, Umfragen im Chat und automatischen Erinnerungen. Ebenfalls kostenlos.

FlatUp!: Komplett kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Bietet Putzplan, Kalender, Einkaufsliste und Ausgabenverwaltung.


Zusammenfassung: So funktioniert’s

Treppenhaus putzen

Häufigkeit: Einmal pro Woche ist in der Regel ausreichend. Gemeinsam mit Ihren Nachbarn einen Plan erstellen.

Aufgaben: Treppe fegen oder wischen, Geländer abwischen, Fußmatte säubern, bei Bedarf Fenster putzen.

Ersparnis: Bis zu 500-700 Euro pro Jahr pro Mietpartei.

Hof und Gehweg

Häufigkeit: Regelmäßig kehren, je nach Bedarf etwa einmal wöchentlich. Im Herbst bei Laub häufiger.

Aufgaben: Hof kehren, Gehweg sauber halten, Laub entfernen.

Winterdienst

Zeiten: An Werktagen vor 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen vor 9 Uhr räumen. Bei Dauerschnee mehrmals täglich.

Bereiche: Bürgersteig (1-1,5 m breit), Hof-Eingangsbereich, Treppenstufen.

Streumittel: Auf dem Bürgersteig Streusalz (wenn erlaubt) oder Granulat. Auf Holztreppen nur Granulat, Sand oder Splitt verwenden – niemals Salz!

Haftung: Bei Unfällen drohen Schadensersatzforderungen von durchschnittlich 15.000 Euro oder mehr. Organisieren Sie eine Vertretung, wenn Sie selbst nicht können.

Gemeinsam organisieren

Nutzen Sie Apps mit Punktesystem für eine faire Aufgabenteilung. Wenn alle zusammenhelfen, ist die Arbeit überschaubar und Ihre Hausgemeinschaft spart erhebliche Kosten – 2.400 bis 3.600 Euro pro Jahr für einen professionellen Reinigungsdienst.

Fragen zu Reinigung und Winterdienst?

Wenn Sie Fragen zur Organisation von Reinigung und Winterdienst haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei:

  • Erstellung eines Putzplans für die Hausgemeinschaft
  • Klärung, welche Bereiche gereinigt werden müssen
  • Beschaffung von Material (Besen, Streugut, Schneeschieber)
  • Vermittlung bei Konflikten über die Aufgabenverteilung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen

Unsere Empfehlung: Organisieren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn. Erstellen Sie einen klaren Plan, nutzen Sie moderne Apps zur Organisation und kommunizieren Sie offen. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern schaffen auch ein gutes Zusammenleben in Ihrer Hausgemeinschaft. Jeder trägt ein wenig bei – und alle profitieren davon.


Quellen und weitere Informationen

Winterdienst:

Streumittel:

Treppenhausreinigung:

Apps für Hausgemeinschaften:

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