Renovierung beim Auszug

Der Auszug rückt näher

Ein Umzug ist immer mit Aufwand verbunden: Kartons packen, Möbel transportieren, Verträge ummelden. Dazu kommt die Frage, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben müssen. Muss renoviert werden? Reicht eine gründliche Reinigung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von Ihrem Mietvertrag, der Wohndauer und dem Zustand beim Einzug.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und rechtzeitiger Planung können Sie den Auszug stressfrei gestalten und sicherstellen, dass Sie Ihre Kaution vollständig zurückerhalten. Ein sauberer, ordentlicher Zustand bei der Übergabe zeigt Wertschätzung für die Wohnung und erleichtert die Abwicklung für alle Beteiligten.

In Ihrer Hausgemeinschaft sind sicher schon andere ausgezogen. Sie können aus ihrer Erfahrung berichten, worauf besonders geachtet wurde und wie viel Aufwand die Renovierung war. Wenn Sie Fragen zum Auszug oder zu Renovierungspflichten haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen, die Situation zu klären und eine faire Lösung zu finden.


Was steht in Ihrem Mietvertrag?

Die Frage, ob und in welchem Umfang Sie beim Auszug renovieren müssen, beantwortet in erster Linie Ihr Mietvertrag. Dort sollte eine Regelung zu Schönheitsreparaturen oder Renovierungspflichten stehen.

Typische Vertragsregelungen

„Schönheitsreparaturen trägt der Mieter”: Diese Klausel ist häufig in Mietverträgen zu finden. Sie bedeutet, dass Sie für bestimmte Renovierungsarbeiten zuständig sind, wie das Streichen von Wänden, Türen und Fenstern. Mehr Infos: Schönheitsreparaturen

„Wohnung renoviert übergeben”: Wenn Sie die Wohnung renoviert oder frisch gestrichen übernommen haben, wird oft erwartet, dass Sie sie in einem vergleichbaren Zustand zurückgeben.

„Nach einer bestimmten Wohndauer streichen”: Manche Verträge nennen feste Zeiträume (z.B. „alle fünf Jahre”). Solche starren Fristen sind oft unwirksam, aber Sie sollten dennoch prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.

Keine Regelung zu Schönheitsreparaturen: Wenn im Mietvertrag nichts zu Schönheitsreparaturen steht, müssen Sie grundsätzlich nicht renovieren. Sie müssen die Wohnung aber sauber und in ordentlichem Zustand zurückgeben.

Mietvertrag prüfen

Schauen Sie frühzeitig in Ihren Mietvertrag – am besten schon einige Monate vor dem Auszug. So haben Sie genug Zeit, die erforderlichen Arbeiten zu planen und Angebote einzuholen.

Unsicher, was die Formulierungen bedeuten? Sprechen Sie uns gerne an. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen in den Vertrag und klären, welche Arbeiten erforderlich sind.

Normale Abnutzung oder Schaden?

Ein wichtiger Punkt beim Auszug ist die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und Schäden, die über das übliche Maß hinausgehen.

Normale Abnutzung ist erlaubt

Normale Abnutzung entsteht durch das alltägliche Wohnen und muss vom Vermieter hingenommen werden. Sie müssen dafür nicht aufkommen.

Beispiele für normale Abnutzung:

  • Leichte Kratzer an Böden oder Türen durch normales Bewegen von Möbeln
  • Verblasste Farben nach mehreren Jahren
  • Abgenutzte Teppiche oder Böden nach langer Mietdauer
  • Kleine Dübellöcher für Bilder und Regale
  • Leichte Gebrauchsspuren an Armaturen, Griffen oder Schaltern

Wichtig: Die normale Abnutzung hängt von der Wohndauer ab. Nach zehn Jahren Wohnzeit sind natürlich mehr Gebrauchsspuren zu erwarten als nach zwei Jahren.

Schäden über normale Abnutzung hinaus

Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen Sie beseitigen oder die Kosten tragen.

Beispiele für Schäden:

  • Große Löcher in Wänden (z.B. von schweren Regalen)
  • Tiefe Kratzer in Böden oder Türen
  • Beschädigte Fliesen oder zerbrochene Fenster
  • Brandflecken oder große Flecken, die nicht entfernt werden können
  • Kaputte Sanitäranlagen oder Armaturen
  • Nikotinverfärbungen durch Rauchen (mehr Infos: Rauchen)

Eigenmächtige Veränderungen: Wenn Sie Wände in kräftigen Farben gestrichen haben, kann verlangt werden, dass Sie sie wieder neutral (weiß oder beige) streichen. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen, die Sie ohne Zustimmung vorgenommen haben.

Was müssen Sie auf jeden Fall tun?

Unabhängig von der Regelung zu Schönheitsreparaturen gibt es grundlegende Pflichten, die jeder Mieter beim Auszug erfüllen muss.

Gründliche Reinigung

Die Wohnung muss sauber sein. Das bedeutet:

Alle Räume putzen: Küche, Bad, Wohnräume, Flur – alle Räume müssen gründlich gereinigt werden. Entfernen Sie Staub, Schmutz und Fettablagerungen.

Böden wischen: Alle Böden sollten gewischt oder gesaugt werden. Bei Teppichen sollten Flecken entfernt sein.

Fenster putzen: Saubere Fenster gehören zu einer ordnungsgemäßen Übergabe.

Bad und Küche: Besonders Bad und Küche sollten gründlich gereinigt werden. Entfernen Sie Kalkablagerungen, Fettspritzer und Schmutz.

Bei Haustieren: Wenn Sie Haustiere hatten, müssen Sie alle Tierhaare, Gerüche und Spuren beseitigen. Mehr Infos: Haustiere

Alle Schlüssel zurückgeben

Geben Sie alle Schlüssel zurück, die Sie erhalten haben:

  • Wohnungsschlüssel
  • Hausschlüssel
  • Briefkastenschlüssel
  • Kellerschlüssel
  • Garagenschlüssel (falls vorhanden)

Fehlende Schlüssel können sehr teuer werden, da oft das gesamte Schließsystem ausgetauscht werden muss. Mehr Infos: Schlüssel vergessen

Eigene Sachen mitnehmen

Nehmen Sie alle Ihre Sachen mit – Möbel, Lampen, Vorhänge, Dekorationen. Die Wohnung sollte besenrein sein, das heißt: leer und sauber.

Müll entsorgen: Entsorgen Sie allen Müll ordnungsgemäß. Lassen Sie nichts zurück, auch nicht im Keller oder auf dem Dachboden.

Einbauten: Wenn Sie etwas fest eingebaut haben (z.B. Regale, Lampen), besprechen Sie mit uns, ob diese bleiben können oder entfernt werden müssen.

Schäden beheben

Beheben Sie alle Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Große Löcher in Wänden sollten gespachtelt werden, kaputte Dinge repariert oder ersetzt werden.

Kleinere Schäden selbst reparieren: Manchmal lohnt es sich, kleinere Schäden vor der Übergabe selbst auszubessern (z.B. Dübellöcher spachteln, kleine Kratzer ausbessern). Das ist günstiger als wenn der Vermieter einen Handwerker beauftragt.

Wann sind Schönheitsreparaturen erforderlich?

Ob Sie Schönheitsreparaturen (Streichen von Wänden, Türen, Fenstern) durchführen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag und der Wohndauer ab.

Vertragliche Vereinbarung

Wenn in Ihrem Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel steht und Sie lange genug in der Wohnung gewohnt haben, können Schönheitsreparaturen erforderlich sein.

Wohndauer spielt eine Rolle:

  • Kurze Mietdauer (1-3 Jahre): Meist keine Schönheitsreparaturen erforderlich
  • Mittlere Mietdauer (3-7 Jahre): Eventuell leichte Renovierungsarbeiten
  • Lange Mietdauer (7+ Jahre): Schönheitsreparaturen oft erforderlich

Zustand bei Einzug: Wenn Sie die Wohnung frisch renoviert übernommen haben, wird beim Auszug oft ein vergleichbarer Zustand erwartet. Deshalb ist das Übergabeprotokoll beim Einzug so wichtig!

Mehr Infos: Schönheitsreparaturen

Besondere Fälle

Rauchen: Wenn Sie in der Wohnung geraucht haben, müssen Sie die Nikotinverfärbungen beseitigen. Das bedeutet: Wände, Decken, Türen und Fensterrahmen streichen – oft mehrfach. Das ist deutlich teurer als eine normale Renovierung. Mehr Infos: Rauchen

Kräftige Wandfarben: Wenn Sie Wände in kräftigen Farben gestrichen haben, wird oft verlangt, dass Sie sie wieder neutral streichen.

Übergabeprotokoll – Ihr wichtigster Schutz

Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument beim Ein- und Auszug. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung und schützt beide Seiten vor Missverständnissen.

Übergabeprotokoll beim Einzug

Warum so wichtig? Das Protokoll beim Einzug zeigt, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben. Alle bereits vorhandenen Mängel werden dokumentiert. So können Sie beim Auszug nachweisen, dass bestimmte Schäden schon vorher vorhanden waren.

Was dokumentieren?

  • Alle vorhandenen Schäden und Mängel
  • Zustand von Wänden, Böden, Türen, Fenstern
  • Zustand von Sanitäranlagen und Küche
  • Zählerstände
  • Anzahl der Schlüssel

Fotos machen: Fotografieren Sie jeden Raum und alle Mängel. Fotos sind der beste Beweis.

Mehr Infos: Wohnungsübergabe

Übergabeprotokoll beim Auszug

Gemeinsam durch die Wohnung gehen: Bei der Auszugsübergabe gehen Sie gemeinsam mit dem Vermieter durch die Wohnung. Jeder Raum wird besichtigt, der Zustand dokumentiert.

Vergleich mit Einzugsprotokoll: Haben Sie das Einzugsprotokoll dabei. So können Sie nachweisen, welche Mängel bereits beim Einzug vorhanden waren.

Beide unterschreiben: Das Protokoll sollten beide Seiten unterschreiben. Behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Tool nutzen: Erstellen Sie Ihr Übergabeprotokoll mit unserem kostenlosen Tool: Übergabeprotokoll erstellen

Wer führt die Renovierung durch?

Wenn Renovierungsarbeiten erforderlich sind, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Option 1: Sie renovieren selbst

Vorteile: Sie sparen Geld, wenn Sie handwerklich geschickt sind und die Arbeiten selbst durchführen.

Nachteile: Es kostet Zeit und Mühe. Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden – schlampige Arbeit kann zu Nachbesserungsforderungen führen.

Kosten: Für Material (Farbe, Werkzeug) rechnen Sie je nach Wohnungsgröße mit 200 bis 500 Euro, plus Ihre Arbeitszeit.

Option 2: Malerbetrieb beauftragen

Vorteile: Ein professioneller Malerbetrieb arbeitet schnell und fachgerecht. Sie sparen Zeit und Mühe.

Nachteile: Die Kosten sind deutlich höher als beim Selbermachen.

Kosten: Die Preise variieren je nach Region und Umfang, rechnen Sie grob mit:

  • 1-Zimmer-Wohnung: 500 bis 1.000 Euro
  • 2-Zimmer-Wohnung: 1.000 bis 2.000 Euro
  • 3-Zimmer-Wohnung: 1.500 bis 3.000 Euro
  • 4-Zimmer-Wohnung: 2.000 bis 4.000 Euro oder mehr

Raucherrenovierung: Deutlich teurer, da mehrmaliges Streichen erforderlich ist (1.500 bis 7.000+ Euro).

Option 3: Vermieter übernimmt die Renovierung

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Renovierung übernimmt und die Kosten von Ihrer Kaution abzieht oder Ihnen in Rechnung stellt.

Vorteile: Sie müssen sich nicht selbst um die Renovierung kümmern und sparen Zeit.

Nachteile: Der Vermieter lässt die Arbeiten professionell durchführen, die Kosten sind entsprechend hoch und werden von Ihrer Kaution abgezogen oder Ihnen in Rechnung gestellt.

Wichtig: Besprechen Sie diese Option rechtzeitig mit uns. So vermeiden Sie Missverständnisse und wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Mehr Infos zur Kaution: Kaution zurückbekommen

Vermieter fordert Renovierung – was tun?

Wenn der Vermieter Renovierungsarbeiten fordert, sollten Sie systematisch vorgehen.

Schritt 1: Mietvertrag prüfen

Lesen Sie genau, was in Ihrem Mietvertrag steht. Sind die geforderten Arbeiten dort vereinbart? Wie lange haben Sie gewohnt?

Schritt 2: Einzugsprotokoll heranziehen

Vergleichen Sie die Forderungen mit dem Zustand beim Einzug. Waren bestimmte Mängel bereits vorhanden? Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen?

Schritt 3: Mit uns sprechen

Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an. Wir klären gemeinsam, welche Arbeiten berechtigt sind und finden eine faire Lösung.

Schritt 4: Einigung finden

In vielen Fällen lässt sich eine Einigung finden. Vielleicht übernehmen wir die Renovierung und ziehen die Kosten von der Kaution ab, oder Sie führen bestimmte Arbeiten selbst durch und verzichten auf andere.

Rechtzeitig planen spart Stress und Geld

Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto entspannter wird der Auszug.

3 Monate vor Auszug

Mietvertrag prüfen: Schauen Sie, welche Renovierungspflichten bestehen.

Zustand der Wohnung bewerten: Gehen Sie kritisch durch die Wohnung. Was muss gemacht werden?

Mit uns sprechen: Klären Sie frühzeitig, welche Arbeiten erforderlich sind.

Angebote einholen: Wenn Sie einen Malerbetrieb beauftragen möchten, holen Sie mehrere Angebote ein.

4-6 Wochen vor Auszug

Renovierungsarbeiten durchführen: Falls erforderlich, führen Sie die Arbeiten rechtzeitig durch. Lassen Sie sich nicht auf den letzten Drücker unter Zeitdruck setzen.

Gründlich ausmisten: Sortieren Sie aus, was Sie mitnehmen und was entsorgt werden kann.

1-2 Wochen vor Auszug

Gründliche Reinigung: Putzen Sie die Wohnung gründlich. Alle Räume sollten sauber sein.

Übergabetermin vereinbaren: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe.

Übergabeprotokoll vorbereiten: Erstellen Sie das Protokoll mit unserem Tool und drucken Sie es aus.

Tipps für eine erfolgreiche Übergabe

Sauber und ordentlich: Eine saubere, ordentliche Wohnung macht einen guten Eindruck und erleichtert die Übergabe.

Ehrlich kommunizieren: Wenn Sie wissen, dass bestimmte Schäden vorhanden sind, sprechen Sie diese offen an. Ehrlichkeit wird geschätzt.

Fotos machen: Fotografieren Sie die Wohnung beim Auszug. So haben Sie einen Nachweis über den Zustand.

Zeit nehmen: Planen Sie für die Übergabe ausreichend Zeit ein. Gehen Sie gemeinsam jeden Raum durch und dokumentieren Sie alles.

Freundlich bleiben: Auch wenn es Diskussionen gibt – bleiben Sie freundlich und sachlich. Die meisten Probleme lassen sich durch ein klärendes Gespräch lösen.

Fragen zur Renovierung beim Auszug?

Renovierung beim Auszug ist ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen Feinheiten. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei:

  • Klärung, welche Renovierungsarbeiten erforderlich sind
  • Prüfung Ihres Mietvertrags und der Schönheitsreparaturklausel
  • Einschätzung, ob Schäden über normale Abnutzung hinausgehen
  • Vermittlung zwischen Ihnen und dem Vermieter
  • Planung der Übergabe

Durch rechtzeitige Planung, sorgfältige Vorbereitung und offene Kommunikation können Sie sicherstellen, dass der Auszug stressfrei verläuft und Sie Ihre Kaution vollständig zurückerhalten.

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