Schönheitsreparaturen

Ihre Wohnung durch die Jahre

Wenn Sie in Ihrer Wohnung leben, benutzen Sie sie täglich – und das ist auch gut so. Sie richten sich ein, hängen Bilder auf, bewegen Möbel und gestalten Ihr Zuhause nach Ihren Wünschen. Im Laufe der Jahre hinterlässt das Wohnen natürliche Spuren: Farben verblassen, kleine Kratzer entstehen, Dübellöcher von Bilderrahmen bleiben zurück. Diese normale Abnutzung gehört zum Wohnen dazu.

Schönheitsreparaturen sind kleine Verschönerungsarbeiten, die diese normalen Gebrauchsspuren beseitigen. Sie halten die Wohnung gepflegt und sorgen dafür, dass sie über die Jahre hinweg gut aussieht. In Ihrer Hausgemeinschaft können Sie sich austauschen, wenn Renovierungsarbeiten anstehen – vielleicht hat jemand Tipps für günstige Malerbetriebe oder kann Ihnen beim Streichen helfen.

Wenn Sie Fragen zu Schönheitsreparaturen haben oder unsicher sind, was genau erforderlich ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen, welche Arbeiten nötig sind und was Sie beachten müssen.


Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind kleinere Renovierungsarbeiten, die durch das normale Bewohnen einer Wohnung notwendig werden. Sie betreffen vor allem optische Verschönerungen und die Beseitigung von Gebrauchsspuren, die im Laufe der Zeit ganz natürlich entstehen.

Typische Schönheitsreparaturen

Wände und Decken streichen: Im Laufe der Jahre verblassen Wandfarben, kleine Flecken entstehen oder Farben wirken nicht mehr frisch. Das Streichen von Wänden und Decken gehört zu den häufigsten Schönheitsreparaturen.

Tapezieren: Wenn Tapeten beschädigt sind, sich ablösen oder einfach veraltet wirken, kann das Tapezieren erforderlich sein.

Holzteile streichen: Türen, Türrahmen, Fensterrahmen und Heizkörper können im Innenbereich gestrichen werden, wenn die Farbe abblättert oder Kratzer sichtbar sind.

Fußböden pflegen: Das Streichen oder Versiegeln von Holzböden kann zu Schönheitsreparaturen gehören, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.

Was gehört nicht zu Schönheitsreparaturen?

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Schönheitsreparaturen und größeren Instandhaltungsarbeiten, die immer vom Vermieter getragen werden müssen:

Reparaturen an der Bausubstanz: Undichte Dächer, defekte Fenster, schadhafte Rohrleitungen oder Probleme mit der Elektrik sind Sache des Vermieters. Mehr Infos: Reparaturen melden

Erneuerung von Einrichtungen: Der Austausch von Bodenbelägen (Teppich, Laminat), Fliesen oder sanitären Anlagen gehört nicht zu Schönheitsreparaturen, sondern zur Instandhaltung.

Außenarbeiten: Arbeiten an der Fassade, am Dach, an Balkonen (außen) oder im Treppenhaus sind ebenfalls Aufgabe des Vermieters.

Was steht in Ihrem Mietvertrag?

Die genaue Regelung, wer für Schönheitsreparaturen zuständig ist, steht in Ihrem Mietvertrag. Dort sollte beschrieben sein, welche Arbeiten Sie übernehmen müssen und unter welchen Bedingungen.

Vertragliche Vereinbarungen

Schönheitsreparaturklauseln: Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, die regelt, wann und in welchem Umfang Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Diese Klauseln können unterschiedlich formuliert sein.

Fristen und Zeiträume: Manche Verträge nennen konkrete Zeiträume (z.B. „alle fünf Jahre”), andere sprechen von „bei Bedarf” oder „im üblichen Umfang”. Schauen Sie in Ihren Vertrag, welche Regelung bei Ihnen gilt.

Zustand bei Einzug: Wichtig ist auch, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben. Wenn Sie in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen sind, wird beim Auszug oft ein entsprechend renovierter Zustand erwartet. War die Wohnung beim Einzug unrenoviert, gelten andere Maßstäbe.

Unsicher, was gilt? Wenn Sie Ihren Vertrag nicht genau verstehen oder unsicher sind, welche Verpflichtungen Sie haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen in den Vertrag und klären, was erforderlich ist.

Normale Abnutzung ist erlaubt

Es ist wichtig zu verstehen: Wohnen bedeutet benutzen. Sie dürfen und sollen Ihre Wohnung nutzen, Möbel aufstellen, Bilder aufhängen und sich einrichten. Die dabei entstehenden Gebrauchsspuren sind normal und gehören zum Wohnen dazu.

Was ist normale Abnutzung?

Farbveränderungen durch Zeit: Farben verblassen mit den Jahren durch Sonneneinstrahlung, Temperaturunterschiede und normale Alterung. Das ist unvermeidbar und völlig normal.

Leichte Verschmutzungen: Kleine Flecken, leichte Verfärbungen oder Abnutzungsspuren an stark benutzten Stellen (z.B. Lichtschalter, Türgriffe) gehören zum alltäglichen Wohnen.

Dübellöcher: Einige Dübellöcher für Regale, Bilder oder Lampen sind normal und zulässig. Niemand erwartet, dass Sie ohne Bilder oder Regale wohnen.

Leichte Kratzer: Kleine Kratzer oder Abnutzungen, die durch das Bewegen von Möbeln oder durch den alltäglichen Gebrauch entstehen, sind üblich.

Was gilt als übermäßige Abnutzung?

Während normale Gebrauchsspuren akzeptiert werden, gibt es auch Fälle, in denen die Abnutzung über das übliche Maß hinausgeht:

Rauchen in der Wohnung: Nikotinablagerungen verfärben Wände, Decken und Fensterrahmen dauerhaft gelb oder braun. Diese Verfärbungen sind intensiv und erfordern oft mehrmaliges Überstreichen. Mehr Infos: Rauchen in der Wohnung

Sehr viele oder große Bohrlöcher: Während einige Dübellöcher normal sind, können sehr viele oder sehr große Löcher (z.B. von schweren Hängeschränken) über die normale Abnutzung hinausgehen.

Starke Verschmutzungen: Wenn Wände extrem verschmutzt sind, weit über das normale Maß hinaus, kann das als übermäßige Abnutzung gelten.

Beschädigungen: Eingerissene Tapeten, Löcher in Türen, abgeschlagene Fliesen oder ähnliche Schäden sind keine normale Abnutzung, sondern Beschädigungen.

Eigenmächtige Veränderungen: Wenn Sie Wände in kräftigen Farben gestrichen haben oder bauliche Veränderungen vorgenommen haben, können Sie verpflichtet sein, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Wann sind Schönheitsreparaturen erforderlich?

Ob Schönheitsreparaturen erforderlich sind, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wohndauer

Je länger Sie in einer Wohnung wohnen, desto stärker ist naturgemäß die Abnutzung.

Kurze Mietdauer (1-3 Jahre): Bei kurzer Mietdauer sind oft keine oder nur minimale Schönheitsreparaturen erforderlich. Die Wohnung sollte gründlich gereinigt werden, aber größere Renovierungsarbeiten sind meist nicht nötig.

Mittlere Mietdauer (3-7 Jahre): Bei mittlerer Mietdauer können leichte Renovierungsarbeiten erforderlich sein, besonders wenn die Wohnung beim Einzug frisch renoviert war.

Lange Mietdauer (7+ Jahre): Bei langer Mietdauer ist es üblich, dass Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, da die natürliche Abnutzung über die Jahre hinweg sichtbar wird.

Zustand bei Einzug

Der Zustand der Wohnung bei Einzug spielt eine wichtige Rolle. Deshalb ist das Übergabeprotokoll so wichtig.

Frisch renoviert: Wenn Sie in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen sind, wird beim Auszug oft ein entsprechend gepflegter Zustand erwartet.

Unrenoviert oder renovierungsbedürftig: Wenn die Wohnung beim Einzug bereits Gebrauchsspuren aufwies, müssen Sie sie nicht in einem besseren Zustand zurückgeben, als Sie sie übernommen haben.

Übergabeprotokoll ist entscheidend: Nur mit einem detaillierten Übergabeprotokoll und Fotos vom Einzug können Sie später nachweisen, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben. Mehr Infos: Wohnungsübergabe

Art der Nutzung

Wie Sie die Wohnung genutzt haben, beeinflusst den Renovierungsbedarf.

Normale Wohnnutzung: Bei normaler Nutzung ohne besondere Belastungen sind nur die üblichen Schönheitsreparaturen erforderlich.

Rauchen: Wenn Sie in der Wohnung geraucht haben, sind intensivere Renovierungsarbeiten nötig, da Nikotinverfärbungen beseitigt werden müssen.

Haustiere: Haustiere können zusätzliche Abnutzungen verursachen (Kratzer, Gerüche). Eine gründliche Reinigung und eventuell zusätzliche Renovierungsarbeiten können erforderlich sein.

Kosten von Schönheitsreparaturen

Wenn Schönheitsreparaturen erforderlich sind, stellt sich die Frage nach den Kosten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die unterschiedlich teuer sind.

Selbst durchführen

Vorteile: Wenn Sie handwerklich geschickt sind, können Sie Schönheitsreparaturen selbst durchführen und damit erheblich Geld sparen. Sie zahlen nur für Material (Farbe, Pinsel, Abdeckmaterial), Ihre Arbeitszeit ist kostenlos.

Nachteile: Es ist zeitaufwendig und anstrengend. Außerdem müssen die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden – schlampige Arbeit kann zu Nachbesserungsforderungen führen.

Kosten: Für eine 2-Zimmer-Wohnung rechnen Sie mit ca. 200-400 Euro für Material, plus Ihre Arbeitszeit (mehrere Tage).

Malerbetrieb beauftragen

Vorteile: Ein professioneller Malerbetrieb arbeitet schnell, sauber und fachgerecht. Sie sparen sich die Zeit und Mühe.

Nachteile: Die Kosten sind erheblich höher als beim Selbermachen.

Kosten: Die Preise variieren je nach Region und Umfang, aber rechnen Sie grob mit:

  • 1-Zimmer-Wohnung: 500-1.000 Euro
  • 2-Zimmer-Wohnung: 1.000-2.000 Euro
  • 3-Zimmer-Wohnung: 1.500-3.000 Euro
  • 4-Zimmer-Wohnung: 2.000-4.000 Euro oder mehr

Vermieter übernimmt die Renovierung

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Renovierung übernimmt und die Kosten von Ihrer Kaution abzieht oder Ihnen in Rechnung stellt.

Vorteile: Sie müssen sich nicht selbst um die Renovierung kümmern und sparen Zeit.

Nachteile: Der Vermieter lässt die Arbeiten professionell durchführen, die Kosten sind entsprechend hoch. Diese Kosten werden von Ihrer Kaution abgezogen oder Ihnen in Rechnung gestellt.

Wichtig: Besprechen Sie diese Option vorab mit dem Vermieter. So vermeiden Sie Missverständnisse und wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Mehr Infos zur Kaution: Kaution zurückbekommen

So halten Sie die Kosten niedrig

Mit der richtigen Pflege während der Mietzeit können Sie den Renovierungsaufwand beim Auszug erheblich reduzieren und damit Geld sparen.

Während der Mietzeit

Pfleglicher Umgang: Behandeln Sie die Wohnung pfleglich. Vermeiden Sie unnötige Beschädigungen, entfernen Sie Flecken sofort und achten Sie auf sauberes Arbeiten bei Bohrlöchern.

Regelmäßige Reinigung: Halten Sie Wände, Türen und Böden sauber. Regelmäßiges Wischen und Reinigen verhindert, dass sich Schmutz festsetzt und später schwer zu entfernen ist.

Vorsicht beim Bohren: Überlegen Sie gut, wo und wie viele Löcher Sie bohren. Nutzen Sie möglichst leichte Befestigungsmethoden (Klebestreifen, Klemmsysteme), wo es geht.

Nicht in der Wohnung rauchen: Nikotinverfärbungen sind teuer zu beseitigen. Wenn Sie rauchen, tun Sie dies draußen auf dem Balkon oder vor der Haustür. Das spart Ihnen beim Auszug erhebliche Renovierungskosten.

Schäden sofort melden: Wenn etwas kaputtgeht (undichte Stelle, defekte Heizung), melden Sie es sofort. Je früher Schäden behoben werden, desto geringer sind Folgeschäden. Mehr Infos: Reparaturen melden

Beim Einzug vorsorgen

Übergabeprotokoll mit Fotos: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug lückenlos. Machen Sie Fotos von allen Räumen, allen Wänden, allen Ecken. Halten Sie auch kleine Mängel fest. Dieses Protokoll schützt Sie beim Auszug vor ungerechtfertigten Forderungen.

Tool nutzen: Erstellen Sie Ihr Übergabeprotokoll mit unserem kostenlosen Tool: Übergabeprotokoll erstellen

Mehr Infos: Wohnungsübergabe

Beim Auszug

Rechtzeitig planen: Planen Sie Renovierungsarbeiten rechtzeitig vor dem Auszug. So haben Sie Zeit, Angebote einzuholen und die kostengünstigste Lösung zu finden.

Angebote vergleichen: Wenn Sie einen Malerbetrieb beauftragen möchten, holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Preise.

Mit Vermieter absprechen: Klären Sie mit dem Vermieter, welche Arbeiten erforderlich sind, bevor Sie mit der Renovierung beginnen. So vermeiden Sie unnötige Arbeiten oder Missverständnisse.

Mehr Infos: Renovierung beim Auszug

Wer zahlt was?

Die Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter ist gesetzlich geregelt und im Mietvertrag konkretisiert.

Vermieter trägt

Instandhaltung und Instandsetzung: Alle größeren Reparaturen und Erneuerungen trägt der Vermieter. Dazu gehören:

  • Reparaturen an Heizung, Sanitär, Elektrik
  • Erneuerung von Bodenbelägen, Fenstern, Türen
  • Reparaturen an der Bausubstanz (Dach, Fassade, tragende Wände)
  • Austausch defekter Einrichtungen

Mieter kann zuständig sein für

Schönheitsreparaturen: Wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, können Sie für Schönheitsreparaturen zuständig sein. Das betrifft:

  • Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen und Fenstern von innen
  • Tapezieren
  • Pflege von Holzböden (Streichen, Versiegeln)

Wichtig: Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen muss im Mietvertrag wirksam vereinbart sein. Viele Klauseln sind unwirksam, wenn sie zu starr formuliert sind. Im Zweifel fragen Sie nach.

Häufige Fragen zu Schönheitsreparaturen

Muss ich Laminat oder Teppich erneuern?

Nein. Der Austausch von Bodenbelägen gehört nicht zu Schönheitsreparaturen, sondern zur Instandhaltung. Das ist Sache des Vermieters.

Muss ich die Küche streichen?

Das hängt davon ab, ob die Küche zur Wohnung gehört oder Ihre eigene Einbauküche ist.

Fest eingebaute Küche: Wenn die Küche zur Wohnung gehört, müssen Sie die Wände und eventuell die Küchenfronten streichen (je nach Vereinbarung im Mietvertrag).

Ihre eigene Küche: Wenn Sie Ihre eigene Küche mitgebracht haben, müssen Sie nur die Wände dahinter streichen, nicht die Küche selbst.

Was gilt im Badezimmer?

Wände und Decke: Diese müssen gestrichen werden, soweit sie nicht gefliest sind.

Fliesen: Fliesen gehören nicht zu Schönheitsreparaturen. Beschädigte oder veraltete Fliesen sind Sache des Vermieters.

Muss ich den Balkon streichen?

Innenseite: Wände und Decke auf der Innenseite des Balkons können zu Schönheitsreparaturen gehören, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Außenseite: Die Außenseite (Balkongeländer, Fassade) ist Sache des Vermieters.

Fragen zu Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen Feinheiten. Wenn Sie unsicher sind, was erforderlich ist oder welche Kosten auf Sie zukommen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei:

  • Prüfung Ihres Mietvertrags: Welche Pflichten haben Sie?
  • Einschätzung des Renovierungsbedarfs
  • Absprache, welche Arbeiten erforderlich sind
  • Klärung von Kostenfragen

Durch rechtzeitige Absprache und sorgfältige Pflege Ihrer Wohnung während der Mietzeit können Sie Renovierungskosten niedrig halten und Stress beim Auszug vermeiden.

Kontakt

FRAGE

Miete, Nebenkosten, Änderungen, Erlaubnis

PROBLEM

Lampe kaputt, Tür klemmt, Wasserhahn tropft, Schimmel, versehentlich etwas kaputt gemacht?

NOTFALL

Wasser läuft aus, keine Heizung im Winter, Gasgeruch